WICHTIG !! Grünlandumbruch nur noch bis zum 31.12.2014 Genehmigungsfrei !!!!

28.12.2014 02:44
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#1
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Hallo

Wie ich erfahren habe, ist es möglich, Dauergrünland ohne Genehmigung bis zum 31.12.2014 umzubrechen ohne dafür Ausgleichsflächen zu schaffen.

GANZ WICHTIG: Diese Regelung betrifft allerdings nur Flächen, die nicht in Überschwemmungsgebieten, FFH- oder Naturschutzgebieten liegen und die betreffenden Grünlandfläche sollte auch beackerbar sein !!

Wer noch schnell sein Grünland genehmigungsfrei umbrechen will und sich jetzt nicht sicher ist, in was für einem Gebiet seine Fläche liegt (siehe Punkt "GANZ WICHTIG"), der sollte sich Montag Morgen sofort mit der örtlichen Landwirtschaftskammer in Verbindung setzen.

AB dem 01.01.2015 tritt ein neues Gesetzt in Kraft, wo nur noch Grünlandumbruch mit Flächenaustausch 1:1 möglich ist.

Hier der entsprechend Beitrag vom 20.12.2014 aus der TOP-Agrar Online: Grünlandumbruch für 13 Tage Genehmigungsfrei !

Gruß Alfred

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29.12.2014 11:29
avatar  844er
#2
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Hallo

Um Missverständnisse zu beseitigen: Diese Regelung betrifft nur Niedersachsen !

Gruß Alfred

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29.12.2014 12:10
avatar  323
#3
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323
Geselle

Ja, leider


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13.04.2015 19:24
avatar  844er
#4
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Hallo

Hier mal ein neuer Beitrag zum Dauergrünland. Ich hoffe, das sich DA bald mal eine positive Nachricht der Umweltverbände im Punkto DAUERGRÜNLAND eröffnet.

Hier der Artikel: https://www.topagrar.com/news/Home-top-N...lt-1750884.html

Gruß Alfred

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13.04.2015 21:15
#5
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Hallo Alfred,
hab auch Uferrandstreifen und Blühstreifen , es wurde zugesichert das die nach der Vertragslaufzeit von 5 Jahren nicht zum Grünland werden. Nach den Informationen aktuell kann ich es gar nicht abwarten die diesen Sommer nachh Vertragsende umzubrechen und so schnell nicht wieder an solch ein Programm teilzunehmen. Genau das haben die Umweltverbände sich selbst zu zu schreiben.
Gruß Uli


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